Wie ist das eigentlich mit dem Storno?
Option 1: Storno Standard
Unsere Stornobedingungen lt. Österr. Hotelvertragsbedingungen:
- 3 Monate bis 30 Tage vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- 29 – 7 Tage vor dem Ankunftstag 80 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90%
- bei Nichtanreise 100% vom gesamten Arrangementpreis

Option 2: Non Refundable
Sie haben an vielen Tagen die Wahl statt der Standard-Rate die NR, die "non refundable" oder "nicht erstattbare Rate" zu buchen.
Diese liegt um 5% unter der Standard-Rate.
Bei Buchung werden 100% Anzahlung fällig, ein Storno ist nicht mehr möglich.
Wählen Sie diese günstigere Option, wenn Sie ganz sicher sind, dass Sie zu uns kommen, oder wenn Sie mit einer Reiseversicherung ohnehin abgesichert sind.
Apropos Reiseversicherung, manche Kreditkartenverträge beinhalten automatisch eine Reiserücktrittsversicherung, vielleicht haben Sie diese ja schon?
Eine Überprüfung lohnt sich.
Good to know: Auch eine Reiserücktrittsversicherung erstattet die Gebühren für ein Storno nur im konkreten Anlassfall, also bei Krankheit oder Tod des Reisenden oder naher Angehöriger oder fallweise bei akuten beruflichen Problemen. Die genauen Bestimmungen lesen Sie bitte bei der Reiserücktrittsversicherung nach. Bei Krankheit ist eine ärztliche Bestätigung unumgänglich.
§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Storno
Rücktritt durch den Beherberger
5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde
5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
Häufig gestellte fragen:
- Was passiert bei behördlichen Einschränkungen?
Das trifft natürlich nicht zu, wenn es behördlich Einschränkungen gibt. Bei behördlichen Einschränkungen, egal ob in Österreich oder im Herkunftsland, ist das Storno bis zum Anreisetag IMMER kostenfrei. - Was ist, wenn ich oder meine Familie erkranken?
Für den Krankheitsfall empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung. Die Europäische Reiseversicherung deckt in dem Fall die Stornokosten für Sie. Bei der Buchung bekommen Sie von uns den Link mit der Option zum Versicherungsabschluss zugeschickt.